SGS Green Marks – Unabhängige Zertifizierung und Verifizierung von Umweltaussagen

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Stärken Sie das Vertrauen in Ihre Produkte und Ihre Marke. Mit einer unabhängigen Zertifizierung oder Verifizierung durch SGS schaffen Sie Transparenz, stärken Ihre Glaubwürdigkeit, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und unterstützen die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Warum SGS Green Marks?

In den letzten Jahren sind zahlreiche freiwillige Umweltkennzeichnungen entstanden, um der steigenden Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten und Dienstleistungen gerecht zu werden. Aussagen wie „recycelbar“, „klimaneutral“, „öko“ oder „nachhaltig“ werden in der Werbung vielfältig eingesetzt.

Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) gelten ab dem 27. September 2026 strengere Vorgaben für die Kommunikation umweltbezogener Aussagen (Green Claims) in der Europäischen Union. Die Richtlinie wurde bereits im Februar 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen über die ökologischen Auswirkungen von Produkten bereitzustellen. Unternehmen müssen künftig nachvollziehbar darlegen, worauf sich ihre Umweltaussagen stützen und wie diese nachgewiesen werden.

Unabhängige Zertifizierungen und Verifizierungen gewinnen dadurch zunehmend an Bedeutung. Freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig entweder von öffentlichen Stellen eingeführt sein oder auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen. Die SGS Green Marks unterstützen Unternehmen dabei, definierte Umweltmerkmale ihrer Produkte auf Basis transparenter Kriterien unabhängig prüfen zu lassen, nachvollziehbar zu belegen und glaubwürdig zu kommunizieren.

Selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen im B2C-Kontext nicht verwendet werden. Davon zu unterscheiden sind konkrete Umweltaussagen, die Unternehmen weiterhin selbst treffen dürfen, sofern sie klar, zutreffend und angemessen belegt sind.

Unser unabhängiges Bewertungsverfahren basiert auf anerkannten Normen wie ISO/IEC 17065, ISO/IEC 17029, ISO 14065 und ISO 14021. Es bestätigt, dass Ihr Produkt die definierten Kriterien erfüllt.

Alle Prüfprotokolle bauen auf einem klar definierten Produktumfang sowie transparenten Zertifizierungs- und Verifizierungskriterien auf. So ist jederzeit nachvollziehbar, wofür die jeweilige Umweltaussage steht.

Da jedes SGS Green Mark ein einzelnes Umweltmerkmal kennzeichnet, können Sie die positiven Umwelteigenschaften Ihres Produkts klar, verständlich und glaubwürdig kommunizieren und gezielt in Ihrer Produkt- und Marketingkommunikation einsetzen.

 

Die SGS Green Marks im Überblick

Product Carbon Footprint

Das Green Mark „Carbon Footprint“ weist den Product Carbon Footprint (PCF) aus, angegeben als Kohlendioxid-Äquivalent (CO₂e) pro Produkt, Einheit oder Masse. Der PCF bezieht sich auf die Treibhausgasemissionen und -entnahmen über den definierten Produktlebenszyklus.

  • Transparente Kommunikation der Treibhausgasemissionen (THG) über den angegebenen Produktlebenszyklus.
  • Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen ist ein wesentlicher erster Schritt zur Reduzierung der Klimaauswirkungen eines Produkts. Die Bewertung schafft die Grundlage für gezielte Verbesserungsmaßnahmen.

Beispielprodukte: Sportartikel, Schuhe, Bürostühle

 

Carbon Footprint Reduced

Das Green Mark „Carbon Reduced“ weist die Reduzierung des Product Carbon Footprint (PCF), sowohl absolut als auch prozentual, gegenüber der vorherigen Bewertung aus.

  • Transparente Kommunikation der aktuellen Treibhausgasemissionen (THG) über den gesamten Produktlebenszyklus sowie der prozentualen CO₂-Reduzierung gegenüber einer früheren Produktversion oder einem früheren Herstellungsverfahren.
  • Belegt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Produkts und weist die erzielten Verbesserungen transparent und nachvollziehbar nach.

Beispielprodukte: Sportartikel, Schuhe, Trinkgläser

 

Recycled Content

Das Green Mark „Recycled Content“ weist den zertifizierten Rezyklatanteil (mindestens 5 %) aus, der gemäß ISO 14021 oder EN 15343 bewertet wurde.

  • Die Anforderungen an Mindestanteile von Rezyklaten in Verpackungen und Produkten nehmen kontinuierlich zu.
  • Einzelhändler und Markenhersteller erhöhen den Rezyklatanteil ihrer Produkte, um Ressourceneinsatz und produktbezogene Treibhausgasemissionen zu reduzieren sowie Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft zu erfüllen.

Beispielprodukte: Kunststoffverpackungen, Textilien und Bekleidung, Kunststoffspielzeug und andere Kunststoffprodukte

Recycled Content Requirements Summary – Download the PDF

 

No PFAS Detected

Das Green Mark „No PFAS Detected“ (früher „PFAS Screened“) wurde umbenannt, um das auf Testergebnissen basierende Nichtvorhandensein nachweisbarer PFAS klarer zu kommunizieren.

Es zeigt an, dass das Produkt oder Material die festgelegten Kriterien hinsichtlich des Nichtnachweises ausgewählter per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) erfüllt. Die Auswahl der geprüften PFAS basiert auf Marktanforderungen, bekannten Anwendungsbereichen und regulatorischen Vorgaben. Nicht anwendbar auf Fluorpolymere.

  • Hebt eine verbesserte chemische Zusammensetzung eines Produkts oder einer Verpackung hervor.
  • Entspricht dem branchenübergreifenden Trend, dass PFAS („Forever Chemicals“ bzw. „Ewigkeitschemikalien“) aus Produkten und Verpackungen entfernt wurden.

Beispielprodukte: Antihaft-Kochgeschirr, wasserabweisende Bekleidung, Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt

 

Biobased

Das Green Mark „Biobased“ kennzeichnet Materialien mit einem Gesamtkohlenstoffgehalt von mindestens 30 % (bezogen auf die Trockenmasse). Es weist den prozentualen Anteil an biobasiertem Kohlenstoff aus, sofern dieser mindestens 20 % beträgt.

  • Kann den Übergang von erdölbasierten zu biobasierten Materialien unterstützen und transparent anzeigen.
  • Unterstützt Unternehmen dabei, den Anteil biobasierter Materialien in ihren Produkten zu erhöhen.

Beispielprodukt: Biobasiertes Kunststoffspielzeug

 

Hazardous Substances Assessed (HSA)

Das Green Mark „Hazardous Substances Assessed“ kennzeichnet Produkte, die festgelegte Kriterien an mehr als 200 besonders bedenkliche umweltrelevante Stoffe erfüllen.

  • Hebt hervor, dass bei der Material- und Chemikalienauswahl eines Produkts weniger bedenkliche Stoffe eingesetzt werden.
  • Entspricht dem Trend, problematische, toxische oder bioakkumulierende Chemikalien aus Produkten zu entfernen oder deren Einsatz zu reduzieren.

Beispielprodukt: Polyester-/Baumwollhemden

 

PVC Free

Das Green Mark „PVC Free“ kennzeichnet Produkte, die gemäß dem SGS-Prüfprotokoll für PVC-freie Produkte geprüft wurden. Der Nachweis erfolgt durch die Bestimmung des Gesamtchlorgehalts und/oder der Analyse des PVC-Gehalts, um das Nichtvorhandensein von PVC zu belegen.

  • Unterstützt Unternehmen dabei, PVC aus Verpackungen zu entfernen, um Verunreinigungen in Recyclingströmen zu vermeiden.
  • Trägt Umwelt- und Gesundheitsbedenken im Zusammenhang mit Vinylchlorid Rechnung, das als Ausgangsstoff für die Herstellung von PVC verwendet wird.

Beispielprodukt: Datenkabel (Kabelmantel)

 

Industrial Compostable

Das Green Mark „Industrial Compostable“ bestätigt, dass der Grad der aeroben biologischen Abbaubarkeit innerhalb eines Prüfzeitraums von maximal sechs Monaten mehr als 90 % beträgt und der Anteil nicht nachgewiesener bzw. nicht bewerteter Bestandteile 5 % nicht überschreitet.

  • Unterstützt Unternehmen bei der Erreichung ihrer Ziele, Verpackungen recycelbar, wiederverwendbar oder industriell kompostierbar zu gestalten.
  • Entspricht dem Trend, die Infrastruktur und Programme für industrielle Kompostierung – insbesondere in den USA – auszubauen.

Beispielprodukt: Kompostierbares Einweggeschirr für den Lebensmittelbereich

 

Biodegradability

Das Green Mark „Biodegradability“ bestätigt, dass das Material innerhalb von maximal 180 Tagen einen biologischen Abbaugrad von mindestens 60 % erreicht. Zusätzlich weist das Green Mark den Grad der biologischen Abbaubarkeit in Prozent aus.

  • Geeignet für Anwendungen und Regionen, in denen die biologische Abbaubarkeit mit der vorgesehenen Nutzung sowie einer sachgerechten Entsorgung des Produkts im Einklang steht.
  • Kann dazu beitragen, die Menge an Abfällen zu reduzieren, die auf Deponien entsorgt werden oder in der Umwelt verbleiben.

Beispielprodukt: Biologisch abbaubare Pflanztöpfe für Blumen

 

Welche Vorteile bieten die SGS Green Marks?

Produkte, die im Rahmen unseres Programms zertifiziert oder verifiziert wurden, erhalten mit den SGS Green Marks eine international einsetzbare Kennzeichnung.

Die Green Marks können auf Produkten, Verpackungen sowie in Werbe- und Marketingmaterialien eingesetzt werden und zeigen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern, dass die jeweilige Umweltaussage von SGS unabhängig zertifiziert oder verifiziert wurde.

Jedes SGS Green Mark verfügt über einen QR-Code, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher die Echtheit des Labels und der zugrunde liegenden Umweltaussage überprüfen können. Darüber hinaus führt jedes Green Mark zu einer kompakten Übersicht mit den wesentlichen Informationen zur jeweiligen Zertifizierung oder Verifizierung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Unabhängige Bestätigung produktspezifischer Umweltaussagen.
  • Höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern.
  • Reduziertes Risiko von Greenwashing durch transparente Nachweise.
  • Differenzierung Ihres Produkts vom Wettbewerb.
  • Macht Ihr Engagement für ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sowie Ihre Führungsrolle bei der Entwicklung nachhaltiger Produkte sichtbar.
  • Erleichterter Zugang zu neuen Kundengruppen und Märkten.
  • Stärkung Ihrer Marke und Ihres Unternehmensimages.

Der Zertifizierungsprozess:

Ihre Ansprechpartner

Matthias Schädl
t: +49 89 78 74 75-103
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Markus Spiel
t: +49 89 78 74 75-130
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Customer Service Team
t: +49 89 78 74 75-222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Disclaimer

Das SGS Environmental Claim Certification/Verification Scheme, allgemein als SGS Green Marks bezeichnet, umfasst ein Portfolio spezialisierter Zertifizierungs- und Verifizierungsdienstleistungen, die jeweils darauf ausgelegt sind, ein bestimmtes Umweltmerkmal auszuweisen. Jedes Green Mark verfügt über einen klar definierten Geltungsbereich und festgelegte Grenzen und wird ausschließlich nach einem strengen, vordefinierten Bewertungsverfahren vergeben. Dieses Verfahren kann Prüfungen nach einschlägigen Normen, Risikobewertungen sowie regelmäßige Audits in festgelegten Intervallen umfassen. SGS Green Marks stehen für die präzise und gezielte Bewertung der Umweltmerkmale, die durch die oben dargestellten Green Marks ausgewiesen werden.

SGS überwacht die Verwendung der SGS Green Marks kontinuierlich, um einen missbräuchlichen Einsatz, beispielsweise irreführende Geschäftspraktiken, Betrug oder irreführende Werbung, zu verhindern. Obwohl eine unabhängige Zertifizierung bzw. Verifizierung zusätzliche Sicherheit bietet, bleiben die Produkthersteller für sämtliche Aussagen verantwortlich und dürfen Verbraucher weder irreführen noch falsche Werbeaussagen machen.

Für alle Aussagen gelten die folgenden Grundsätze:

  • Aussagen müssen klar und eindeutig sein.
  • Aussagen müssen wahrheitsgemäß und korrekt sein.
  • Aussagen dürfen keine wesentlichen relevanten Informationen weglassen oder verbergen.
  • Vergleiche müssen fair und aussagekräftig sein.
  • Aussagen müssen nachweisbar sein.

SGS Green Marks entsprechen den Anforderungen der Green Claims Directive der Europäischen Union, den Vorgaben der U.S. Federal Trade Commission (FTC), internationalen Normen wie ISO 14021 sowie den bewährten Verfahren der Branche. Die FTC schreibt vor, dass Zertifizierungszeichen unabhängiger Dritter keine allgemeinen Umweltvorteile implizieren oder irreführend sein dürfen. Produkthersteller sollten Nachweise zur Untermauerung aller im Zusammenhang mit der Zertifizierung getroffenen Aussagen aufbewahren und durch klare, deutlich erkennbare Erläuterungen kenntlich machen, dass sich die Zertifizierung ausschließlich auf das jeweilige spezifische Umweltmerkmal bezieht.

SGS Green Marks gelten zusätzlich zu den länder- und marktspezifischen Anforderungen. Einzelne Länder und Wirtschaftsräume können Beschränkungen für die Kennzeichnung oder zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für bestimmte Aussagen vorsehen. Produkthersteller sollten daher sicherstellen, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.